Hungerlöhne, Überstunden, Unterdrückung, verschmutzte Gewässer – seit Langem sind die Menschenrechtsverletzungen und Umweltauswirkungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie bekannt. In Billiglohnländern wie Bangladesch, Kambodscha und Indien nähen die hauptsächlich weiblichen Beschäftigten im Akkord Hosen, Hemden und Jacken für den Weltmarkt – oftmals unter lebensgefährlichen Bedingungen. Nach dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikkomplexes in Bangladesch und den Brandkatastrophen in den Fabriken Tazreen, Bangladesch und Ali Enterprises, Pakistan hat auch die deutsche Politik Handlungsbedarf erkannt. Um etwas gegen die Ausbeutung von Mensch und Natur zu unternehmen, hat Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller 2014 das Bündnis für nachhaltige Textilien gegründet.

Dieses Bündnis setzt auf die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure: Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften, Standardorganisationen und Bundesregierung kommen zusammen und definieren Wege, um soziale, menschenrechtliche Bedingungen entlang der textilen Lieferkette zu verbessern. Dabei sieht das Bündnis den Sorgfaltspflichtenansatz als leitend an und orientiert sich am OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten in der Bekleidungs- und Schuhwarenindustrie sowie an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Entscheidungen über gemeinsame Regeln trifft der Steuerungskreis des Bündnisses, in dem alle Anspruchsgruppen vertreten sind.

Unternehmen, die dem Bündnis beitreten, verpflichten sich insoweit freiwillig selbst, die Anforderungen des Bündnisses umzusetzen. Die Mitgliedsunternehmen des Bündnisses stehen für knapp die Hälfte des Einzelhandelumsatzes der deutschen Textil- und Modebranche.

Das Bündnis will seine Wirkung über drei Basiselemente entfalten.

Das erste Basiselement steht für die Umsetzung von Sorgfaltspflichten. Jedes Mitglied des Textilbündnisses muss hierbei in öffentlichen Berichten darlegen, wie die Sorgfaltspflichten in den eigenen Lieferketten umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten systematisch analysieren und priorisieren. Darauf aufbauend setzen sie sich Ziele und leiten Maßnahmen ab, um diesen Risiken zu begegnen und Verbesserungen einzuleiten. Dafür können Unternehmen den im Textilbündnis etablierten Review-Prozess nutzen. Das Textilbündnis erkennt aber ab 2023 auch den Bericht an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie den Bericht für den Grünen Knopf 2.0 als Nachweis an.

 

Das zweite Basiselement betrifft die Transparenz über Liefernetzwerke. Voraussetzung zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten ist die Kenntnis über die eigene Lieferkette, die im Basiselement zwei vertieft wird. Seit 2020 veröffentlicht das Bündnis für nachhaltige Textilien eine aggregierte Liste der Produktionsstätten und Lieferantendaten von Mitgliedsunternehmen auf der Plattform Open Supply Hub. Bislang war die Veröffentlichung von Lieferkettendaten freiwillig, ab 2023 müssen alle Bündnisunternehmen ihre Lieferantendaten verpflichtend in die aggregierte Liste einspeisen.

 

Das dritte Basiselement stellt die aktive Einbringung aller Bündnismitglieder zu vier Fokusthemen dar. Die Fokusthemen umfassen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken
  • Kreislaufwirtschaft und Klima
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe

Bei diesen vier Fokusthemen identifiziert das Textilbündnis zentrale Herausforderungen der Textil- und Bekleidungsbranche und sieht gleichzeitig einen großen Hebel und viel Potential für Verbesserungen. Damit diese Herausforderungen angegangen werden, gibt es für alle vier Fokusthemen einen Referenzrahmen, der sich an internationalen Vorgaben und Empfehlungen orientiert und die vom Bündnis angestrebten Ziele darstellt. Anhand einheitlicher Indikatoren und „Individuellen Commitments kann jedes Mitglied und das Bündnis aggregiert den Fortschritt in den Fokusthemen messen. Die Fortschritte werden jährlich erhoben und veröffentlicht.

Durch das Textilbündnis werden darüber hinaus zu allen Fokusthemen Projekte (ehemals Bündnisinitiativen) durchgeführt, da viele Problemstellungen in den Lieferketten effektiver angegangen werden können, wenn mehrere Unternehmen sowie andere Akteure gemeinsam agieren.

Liste der zivilgesellschaftlichen Mitglieder:


Was können Sie tun?

Unterstützen Sie unsere Arbeit, indem Sie den Unternehmen deutlich machen, dass Sie die Zustände in der Textilproduktion nicht mittragen. Wenden Sie sich z.B. per E-Mail an die Unternehmen und fordern Sie diese auf, für bessere Arbeitsbedingungen und weniger Umweltauswirkungen in ihren Lieferketten zu sorgen.

Koordination

Da die Unternehmen im Textilbündnis in der Überzahl und zusätzlich durch starke, professionelle Verbände vertreten sind, haben sie eine starke Verhandlungsmacht. Seit Mitte 2016 gibt es daher einen Koordinator der Zivilgesellschaft. Diese Position bündelt die Interessen der Nichtregierungsorganisationen, macht ihre Einschätzungen in der Öffentlichkeit hörbar, holt wissenschaftliche und juristische Expertise ein - und stärkt so ihre Position.

Die Koordination der Zivilgesellschaft im Textilbündnis wird gefördert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Auch entwicklungspolitisch steht das Textilbündnis für einen neuen Kurs: Ihm liegt die Annahme zu Grunde, dass die globalen Probleme sich nur gemeinsam lösen lassen – im Zusammenspiel von Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft, vernetzt im Süden wie im Norden. Dieser Ansatz der "Multi-Akteurs-Partnerschaften" (MAP) ist der zentrale Leitsatz der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Kontakt

Luise Tegeler und Daniela Wawrzyniak
Koordinatorinnen der zivilgesellschaftlichen Akteure im Textilbündnis
Tel. +49 228 90 91 73 08
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