Studien

Die in Deutschland angesiedelten Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI), darunter auch das Bündnis für nachhaltige Textilien, adressieren im Kontext unternehmerischer Sorgfaltspflichten die negativen Auswirkungen der Wirtschaftsaktivitäten deutscher Unternehmen auf Mensch und Umwelt in deren ausländischen Wertschöpfungsketten. Wie bei anderen MSI, sind auch im Bündnis für nachhaltige Textilien dabei in erster Linie staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen aus Deutschland vertreten, während die von Unternehmenstätigkeiten (potenziell) negativ betroffenen Rechteinhabenden häufig nur punktuell in die Dialogformate des Bündnisses eingebunden sind. Hieraus resultiert eine Diskrepanz zwischen Betroffenheit, Repräsentanz und Möglichkeiten der Einflussnahme in MSI und die Sorgfaltspflichtenumsetzung einzelner Mitgliedsunternehmen von MSI.

Im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) ist die Partizipation von Rechteinhaber*innen zentraler Bestandteil des menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses. Der Dialog mit Rechteinhabenden soll dabei der „Größe des Wirtschaftsunternehmens und der Art und des Kontexts seiner Geschäftstätigkeit Rechnung tragen“. Da viele Unternehmen der Konsultation von Rechteinhaber*innen bislang meist nicht vollends gerecht werden, können MSI – zumindest in der Theorie – einen unterstützenden Beitrag leisten, indem sie Ressourcen bündeln und so dazu beitragen, die Wirksamkeit von Sorgfaltsmaßnahmen zu skalieren. In der Praxis werden Rechteinhabende jedoch auch in MSI bislang nicht ausreichend eingebunden, wie eine Analyse des Status quo anhand von vier deutschen MSI zeigt. Dies ist auch der Fall für das Bündnis für nachhaltige Textilien.

Titelbild Diskussionspapier Rechteinhabende MSIUm die Einbeziehung von Rechteinhaber*innen in MSI gezielt zu verbessern, haben zwölf NRO, darunter auch FEMNET, INKOTA, HEJ!Support und Südwind Institut als Mitglieds-NRO des Bündnisses für nachhaltige Textilien, ein Positionspapier erarbeitet: „Rechteinhaber*innen wirksam in Multi-Stakeholder-Initiativen einbeziehen. Wo wir stehen und wo wir hinwollen - Eine Bewertung anhand von vier Beispielen“ (PDF). Es schlüsselt die verschiedenen Dimensionen einer ernsthaften Einbeziehung von Rechteinhaber*innen im Rahmen von MSI auf und bezieht dabei beispielhaft Good-Practices verschiedener deutscher MSI mit ein. Aufbauend auf den Erfahrungen der zeichnenden NRO aus ihrer Teilnahme an MSI sowie dem Austausch mit Rechteinhaber*innen und deren Vertreter*innen formuliert das Papier sinnvolle Maßnahmen zur Einbeziehung von Rechteinhabenden und eine Reihe von Forderungen, damit MSI ihr Potenzial ausschöpfen:

  • MSI müssen ein Bekenntnis zur Einbeziehung von Rechteinhaber*innen in ihre relevanten Gründungs- bzw. Arbeitsdokumente aufnehmen.
  • MSI müssen Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung von Rechteinhaber*innen umsetzen. Dafür sollten sie eine Roadmap mit klaren Zielen und Zeitvorgaben erarbeiten und diese öffentlich kommunizieren.
  • MSI sollten ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu ermöglichen.
  • MSI sollten regelmäßig die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen und über ihre Einbeziehungsformate Bericht erstatten.